Was man über die geplante Abgeltungssteuer wissen sollte
Am 1. Januar 2009 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das große finanzielle Auswirkungen auf alle Aktienbesitzer haben wird, die so genannte Abgeltungssteuer. Bisher waren die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei. Damit belohnte der Staat quasi die Risikobereitschaft der Anleger, die bei dieser Form der Geldanlage immer auch mit einem Wertverlust ihres Vermögens rechnen müssen.
Nur die Sparer, die auf sichere festverzinsliche Geldanlagen gesetzt hatten, mussten bisher alle Zinsen versteuern. Wer sich nicht vom Finanzamt eine Freistellung besorgt hatte, weil er mit seinen Einkünften unterhalb der Besteuerungsgrenze lag, musste erst einmal dreißig Prozent seiner Zinserträge dem Staat geben. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich bekam er dann eventuell einen Teil zurück. Diese ungleiche Behandlung der verschiedenen Arten von Kapitalerträgen soll sich durch die neue Abgeltungssteuer ab dem nächsten Jahr ändern.
Die Inhaber von Sparbriefen, Tagesgeldkonten und Festgeldanlagen brauchen sich nicht groß um zu orientieren. Für sie ändert sich wenig. Die neue Abgeltungssteuer wird fünfundzwanzig Prozent betragen. Rechnet man den Solidaritätszuschlag noch hinzu, werden etwa achtundzwanzig Prozent aller Zinserträge an den Staat gehen. Manche Sparer haben sogar einen Vorteil von der neuen Regelung, denn sie müssen auch bei einem höheren individuellen Steuersatz nur den fest gelegten Satz von achtundzwanzig Prozent Abgeltungssteuer zahlen.
Aber die Aktionäre müssen ihre bisherige Anlagestrategie überdenken. Egal, wie lange sie die Aktien halten, sie müssen die Gewinne auf jeden Fall ebenso versteuern wie die Sparbuchbesitzer. Die Abgeltungssteuer wird den Aktien viel von ihrer Anziehungskraft nehmen, wenn der Steuervorteil weg fällt. Aktionäre können dem Finanzamt aber ein Schnippchen schlagen, wenn sie schnell noch bis Ende des Jahres Vermögen in Aktien anlegen. Denn die Abgeltungssteuer gilt nur für die Aktienkäufe, die nach dem 1. Januar 2009 getätigt werden. Für alle vor diesem Datum erworbenen Aktien bleibt die alte Regelung bestehen, wonach Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die mindestens ein Jahr lang gehalten wurden, steuerfrei sind.