Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Beruf ausscheiden zu müssen, ist hoch. Rund jeder vierte Bundesbürger kann seinen Beruf aus Gesundheitsgründen nicht bis zum Eintritt in den Ruhestand ausüben! Schäden an der Wirbelsäule und den Gelenken (35 Prozent), psychische Erkrankungen (15 Prozent), Herz-Kreislauf-Krankheiten (13 Prozent) und Tumore (11 Prozent) sind die Hauptursachen.
Grundsätzlich besteht das Risiko der Berufsunfähigkeit in jedem Beruf. Personen mit starker körperlicher oder seelischer Belastung sind aber besonders gefährdet. Aus statistischer Sicht werden Feuerwehrmänner, Fliesenleger, Krankenpfleger oder aber auch Lehrer und Musiker häufiger berufsunfähig als kaufmännische Angestellte, Ärzte, Architekten oder Verwaltungsbeamte. Um die finanzielle Versorgung für den Fall zu sichern, dass der erlernte Beruf durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestens geeignet. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann nämlich eine regelmäßige Berufsunfähigkeitsrente aus, wenn der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt. Dadurch wird der Einkommensverlust bis zum Erreichen des regulären Rentenalters aufgefangen.
Aus diesen Gründen sollte auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verzichtet werden - besonders dann nicht, wenn für eine Familie finanziell gesorgt werden muss. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann sowohl von Selbstständigen als auch Angestellten oder Arbeitern abgeschlossen werden. Da ein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorge für alle Erwerbstätigen von großer Bedeutung. Für diejenigen, die die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente unter bestimmten Umständen überhaupt noch in Anspruch nehmen können, bewegt sie sich auf Sozialhilfeniveau und wird auch nur dann gezahlt, wenn eine generelle Erwerbsunfähigkeit der betreffenden Person eintritt. Der grundlegende Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit lässt sich am besten so erklären: Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann - egal welcher. Berufsunfähig hingegen ist derjenige, der seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. So ist ein querschnittsgelähmter Dachdecker zwar berufsunfähig, vermutlich aber nicht generell erwerbsunfähig, weil er zum Beispiel in Vollzeit in einem Call Center oder Büro arbeiten könnte. Aus diesen Gründen ist für jeden Berufstätigen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen.
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