Die verschiedenen Formen beim Blankokredit
Ein Blankokredit, also ein Darlehen ohne Sicherheiten mit einem konkreten Wert, kann sogar als Bauspardarlehen vergeben werden. Dazu gibt es sogar einen entsprechenden Passus im deutschen Bausparkassengesetz. Der sagt aus, dass Bauspardarlehen bis zu einer Summe von 15.000 Euro auch als Blankokredit vergeben werden dürfen. Das bedeutet im Klartext, dass man sich hier als Kreditnehmer die Kosten der Eintragung einer Hypothek im Grundbuch sparen kann. Was die Bausparkasse für einen solchen Blankokredit allerdings immer verlangt ist eine so genannte Negativerklärung. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Selbstverpflichtung des Kreditnehmers, in der er zum Ausdruck bringt, dass er den finanzierten Gegenstand nicht ohne Wissen und Zustimmung der Kreditbank verkauft.
Andere Möglichkeiten für einen Blankokredit stehen heute mit dem Ratenkredit und dem Sofortkredit zur Verfügung. Auch hier werden keine wertmäßig konkret zu bestimmenden Sicherheiten bestellt, sondern die Bank verlässt sich darauf, dass der Kreditnehmer den Kreditbetrag zusammen mit den Zinsen aus seinem künftigen Einkommen bezahlen kann. Hat ein Kunde einmal eine knappe Bonität, kann auch ein Bürge in den Vertrag mit aufgenommen werden, ohne dass dieser die Kennzeichen für einen Blankokredit nicht mehr erfüllen würde
Die gängigsten Formen beim Blankokredit sind heute der Kontokorrentkredit und der Dispositionskredit. Beide unterscheiden sich nur durch die Art der Nutzer der jeweiligen Girokonten, auf denen ein solcher Kreditrahmen eingeräumt wird. Auch die vertraglich vereinbarte mögliche Überziehung auf einem Kreditkartenkonto stellt einen Blankokredit dar. Meist wird dafür eine vorsorgliche Abtretung künftiger Lohnforderungen vertraglich vereinbart. Die Abtretung eines konkreten Guthabens beispielsweise aus einer Lebensversicherung stellt eine wertmäßig feststehende Sicherheit dar, so dass man in diesem Fall nicht mehr von einem Blankokredit spricht.