Die Schufa
Die SCHUFA - oder genauer die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von den kreditgebenden Institutionen wie Banken, Handels- und Inkassounternehmen getragen wird. Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden soll ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen. Laut eigener Auskunft der SCHUFA trägt sie auch zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Seit ihrer Gründung 1927 sammelt die SCHUFA Daten von natürlichen Personen, die für Kreditwirtschaft relevant sind. Aktuell sind etwa 63 Millionen Menschen in Deutschland mit fast 400 Millionen Einzeldaten im Register der SCHUFA verzeichnet. Die etwa 700 Mitarbeiter der SCHUFA bearbeiten pro Jahr etwa 80 Millionen Anfragen.
Die notwendigen Daten werden nicht von der SCHUFA selbst erhoben. Vielmehr werden sie der SCHUFA von ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Dazu muss der Kunde allerdings seine Einwilligung geben. Ergänzt werden die Datensätze mit Daten aus öffentlichen Quellen. Insbesondere die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte werden hierzu verwendet.
Nach Einwilligung speichert die SCHUFA auch deutlich mehr Merkmale ab. So werden neben dem Datenstamm, der aus Name, Anschrift und Geburtsdatum besteht, auch Positiv- und Negativmerkmale von der SCHUFA registriert. Die von der SCHUFA zum Zahlungsverhalten gespeicherten Daten werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Die Daten von Konten werden im Regelfall erst nach deren Auflösung gelöscht.
Häufig wird bei der Entscheidung über einen Kreditantrag das von der SCHUFA angebotene Scoring in Anspruch genommen. Dabei bietet die SCHUFA verschiedene Score-Werte an. Neben dem Basisscore gibt es auch von der Branche abhängige Scores. Zurzeit bietet die SCHUFA spezielle Scores für die Bereiche Hypothekenbank, Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die SCHUFA-Business-Line.
Sie haben einen Kredit beantragt und eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, Sie haben keine ausreichende Bonität? Sie verfügen aber über ein regelmäßiges Einkommen, sind volljährig und haben Ihre Probezeit schon längst hinter sich? Dann sollten Sie schleunigst einmal eine Geschäftsstelle der Schufa aufsuchen und sich eine so genannte Selbstauskunft geben lassen. Zum Mitnehmen kostet diese 7 Euro. Sollte dort ein Negativmerkmal vorhanden sein, ist schnell klar, weshalb Ihr Kreditantrag abgelehnt wurde. Sie sollten aber auch überprüfen, ob der Eintrag überhaupt rechtens ist, denn es erfolgen immer wieder Negativeinträge, die gar nicht berechtigt sind und immer wieder wird vergessen, erledigte Dinge trotz Ablauf der Speicherfrist zu löschen. Stellt sich heraus, dass der Eintrag zu Unrecht erfolgte, wird er komplett gelöscht. Ist der Außenstand beglichen, wird der Eintrag mit einem Erledigtmerkmal versehen. Wenn Sie einen berechtigten Eintrag haben, werden Sie keinen Kredit bekommen - Sie können es bei Ihrer Hausbank versuchen, denn sie kennt Sie schon ein paar Jahre. Es liegt am zuständigen Sachbearbeiter, denn er kann bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, ob er den Kredit gewährt oder nicht. Um einiges einfacher ist es, wenn Sie den Kredit zusammen mit einem Partner aufnehmen, der keine negativen Schufaeinträge hat, oder Sie jemanden finden, der für Sie bürgt, vielleicht jemand aus der Familie. Natürlich muss die bürgende Person über eine entsprechende Bonität verfügen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Kredit auf jeden Fall einhalten, wenn jemand für Sie bürgt. Tun Sie das nicht, erhalten Sie den nächsten Negativeintrag und auch die bürgende Person.
Selbstauskunft
Eine Selbstauskunft kann der Verbraucher jederzeit bei der Schufa einholen. Anträge sind bei den Geschäftsstellen der SCHUFA erhältlich, aber auch online unter www.schufa.de. Bei unrichtigen Angaben besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung bzw. Korrektur. Einen dahingehenden Anspruch hatten auch Kai und Maja M. Wie die Anfrage bei der Schufa ergab, war eine Handyrechnung nicht bezahlt worden, da diese, ebenso wie die nachfolgende Mahnung - trotz Nachsendeauftrags - nicht an die neue Wohnadresse zugestellt wurde. Nach mehrmaligem Briefwechsel mit dem Mobilfunkanbieter und der Schufa ließ sich die Sache relativ zügig aus der Welt schaffen. Aber wäre der Ärger nicht vermeidbar gewesen? Zwar kann niemand zur Unterschrift einer Schufa-Klausel gezwungen werden. Verweigert man diese aber, kann man den beabsichtigten Ratenkauf oder den dringend benötigten Kredit von einer Bank fast vergessen. Selbst die Eröffnung eines neuen Girokontos ist bei fast allen Kreditinstituten ohne eine Schufa-Erklärung ausgeschlossen.
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Wer kann Auskünfte einholen?
Auskünfte von der Schufa bekommen ausschließlich deren Vertragspartner. Dabei handelt es sich überwiegend um Banken, große Handelsunternehmen oder Mobilfunkanbieter, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf Kredit verkaufen. Aber auch für diese gilt: Informationen erhält nur, wer in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse an den begehrten Daten darlegt. Zudem sind die Vertragspartner im Gegenzug verpflichtet, ihrerseits Informationen an die Schufa zu übermitteln. Nicht jeder Schufa-Vertragspartner hat Anspruch auf eine Auskunft gleichen Umfangs. So wird zwischen A- und B-Auskünften unterschieden. Das Möbelversandhaus im obigen Beispiel hat nur zu interessieren, ob sich das Käufer-Ehepaar gerade in Zahlungsschwierigkeiten befindet. Ob und wie viele Kredite, z.B. für den Kauf einer neuen Wohnung, aufgenommen wurden, geht das Versandhaus nichts an. Anders verhält es sich dagegen bei einer Kreditvergabe oder Kontoeröffnung mit Überziehungsrahmen. Hier ist es zum Schutz der Bank erforderlich, alle finanziellen Belastungen des künftigen Kunden zu kennen, um das Kreditrisiko richtig einschätzen zu können.
Datenschutz und Löschungsfristen
Die Rechtslage ist anhand des Bundesdatenschutzgesetzes zu beurteilen (§ 28 Abs.1 Nr.2 BDSG). Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten auch an private Unternehmen zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine schutzwürdigen Belange des Betroffenen überwiegen. Dieses Erfordernis sieht der Gesetzgeber durch die Interessenlage der Kredit gebenden Wirtschaft gegeben. Den Verbraucherrechten werde durch Löschungsverpflichtungen der Schufa Rechnung getragen. So müssen Anfragen von Vertragspartnern bereits nach zwölf Monaten, Kredite nach drei Jahren, ab dem Jahr der Rückzahlung, gelöscht werden. Gespeicherte Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte sind ebenfalls nach drei Jahren zu eliminieren - immer unter der Voraussetzung, dass berechtigte Forderungen auch beglichen wurden. Zudem besteht ein Rechtsanspruch auf sofortige vorzeitige Löschung außerhalb der Dreijahresfrist im Falle der falschen oder unberechtigten Datenübermittlung (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Angesichts der Kürze der Darstellung ist es nicht möglich, auf weitere Details der Thematik einzugehen. Eine professionelle Beratung ist somit unumgänglich. Die Experten von anwalt.de stehen im Bereich EDV-Recht und vielen weiteren Rechtsgebieten (Vertrags- und Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, ..) für unkomplizierten und schnellen Rechtsrat zur Verfügung - wahlweise via E-Mail, direkt telefonisch oder vor Ort.
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