Kapitallebensversicherung
Außer der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ist eine Kapitallebensversicherung auch gut dazu geeignet, um Kapital anzusparen - beispielsweise zur Altersvorsorge. Stirbt die versicherte Person und tritt der Todesfall während der Versicherungslaufzeit ein, bekommt der in der Versicherungspolice genannte Begünstigte die Versicherungssumme ausbezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf der Versicherung - dieses ist dann der sogenannte Erlebensfall - wird die Versicherungssumme an ihn selbst ausbezahlt. Dieses geschieht entweder als Einmalzahlung oder als regelmäßige monatliche Rente.
Bei einer Kapitallebensversicherung richtet sich die Höhe der Versicherungssumme nach den während der Laufzeit eingezahlten Beiträgen und der in diesem Zeitraum erwirtschafteten Rendite. Die Versicherungsgesellschaft legt im Rahmen der Einzahlungsphase die eingezahlten Beträge an und ermöglicht dadurch eine höhere Auszahlungssumme. Die Unterscheidung zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer Fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt nach der Anlageform. Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung werden die Einlagen der Versicherten überwiegend in festverzinsliche Werte wie beispielsweise Staatsanleihen oder Bundeswertpapiere investiert. Dadurch kann nicht nur die vollständige Rückzahlung des Kapitals, sondern auch ein gewisser Wertzuwachs von der Versicherungsgesellschaft gewährt und garantiert werden. Auf Basis dieser Garantien bieten Kapitallebensversicherungen eine gute Kombination aus Rendite und Sicherheit.
Bis zur Reform des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 waren Kapitallebensversicherungen außerdem steuerlich begünstigt, die ausgezahlten Summen waren steuerfrei. Nach der Streichung der steuerfreien Auszahlung und der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ist es jetzt zwar möglich, die Beiträge aus unversteuertem Einkommen zu zahlen, die Auszahlung - zum Beispiel als Rente - unterliegt aber heutzutage dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Kapitallebensversicherung hat durch diese Reform deutlich an Attraktivität für die private Altersvorsorge verloren. Durch die staatliche Förderung sind neue Altersvorsorgeprodukte wie beispielsweise die Riester-Rente für viele Menschen deutlich interessanter.