Kredit für Selbständige
Wer als Selbständiger oder Freiberufler einen Kredit beantragen möchte hat meistens höhere Hürden zu überspringen als ein Arbeiter oder Angestellter. Dies liegt vor allem daran, dass bei einem Kredit für Selbstständige diese kein festes monatliches Gehalt angeben können, wie es Antragsstellern in einem abhängigen Arbeitsverhältnis der Fall ist und die Berechnung eines genauen Einkommens nicht möglich ist. Trotzdem ist es aber nicht grundsätzlich ein Problem einen Kredit für Selbstständige zu bekommen, auch wenn die Prüfungen und Regeln etwas genauer ausfallen. Im Verlauf des Kreditantrages werden beim Selbständigen deshalb mehrere berufliche Daten festgehalten. So muss der Selbständige bei vielen Kreditgebern unter anderem nachweisen, dass er seine Selbständigkeit mindestens ein Jahr nachgeht. Anders als bei einem Arbeitnehmer, der eine Gehaltsabrechnung zur Beantragung des Kredites vorlegen kann, benötigt man bei einem Selbständigen noch weitere Unterlagen, wozu unter anderem Einkommenssteuerbescheide und eine betriebswirtschaftliche Auswertung zählen. Bei einem Kredit für Selbständige müssen diese deshalb häufig eine Ausgaben-Überschussrechnung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen. Weiterhin werden nicht selten noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangt um regelmäßige Eingänge auf dem Konto des Selbständigen nachweisen zu können. Ob diese Unterlagen nun als Original, als Kopie oder aber als beglaubigte Kopie benötigt werden, ist vom jeweiligen Kreditgeber abhängig.
Sollte der Kredit für Selbstständige aber erst mal gewährt sein, sind die Zinsen für ihn nicht unbedingt höher als für einen Arbeiter oder Angestellten. Der Kredit für Selbstständige an sich wird in der Regel als Ratenkredit vergeben. Die Laufzeiten liegen meistens zwischen 12 und 84 Monaten und die Kreditsumme wird in regelmäßigen monatlichen Raten abgezahlt. Günstigere Konditionen bei einem Kredit für Selbstständige kann man erwarten, wenn der Kredit zweckgebunden ausgezahlt wird, zum Beispiel für die Anschaffung eines Automobils. In diesem Fall dient das Kraftfahrzeug oder der Fahrzeugbrief der Bank als zusätzliche Sicherheit.
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