Kreditsicherheit
Kreditsicherheiten - oder im Juristendeutsch: Kreditsicherung - sind alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger zu seinem Recht, d.h. zur Erfüllung der Forderungen kommt. Dazu zählen die Zahlung durch den Schuldner, die Erfüllung der Schuld durch Dritte und der Zugriff des Gläubigers auf Vermögenswerte, die dem Gläubiger zur Sicherung des Kredites überlassen wurden.
Kreditsicherheiten sind Rechte oder Werte, die dem Gläubiger zur Sicherung seiner Ansprüche gegenüber dem Schuldner übertragen werden. Dabei können sich die Rechte gegen den Gläubiger selbst oder gegen Dritte richten.
Kreditsicherheiten lassen sich in Personensicherheiten und Sachsicherheiten untergliedern. Zu den Personensicherheiten gehören die Bürgschaft, die Schuldübernahme, die Garantie und die Patronatserklärung. Sachsicherheiten sind die Abtretung, die
Sicherungsübereignung und das Pfandrecht, sowie die Hypothek und die Grundschuld.