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Lombardkredit

Als Sicherheit für einen Lombardkredit wird dem Geldgeber ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem verbrieften Recht gewährt. Der Kreditnehmer bekommt jedoch nicht den tatsächlichen Wert seines Pfandes als Kredit ausgezahlt, sondern nur einen zuvor bestimmten Prozentsatz dessen, den so genannten Beleihungswert. Der Lombardkredit ist meist ein nur kurzfristiges Darlehen, dessen Zinssatz in diesem Fall Lombardsatz heißt. Das Pfandrecht wird durch die direkte Einigung der Vertragsparteien und durch Übergabe der zu verpfändenden Sache oder des Rechts bestellt. Der Pfandnehmer wird durch die Übergabe nur Besitzer des Pfandes, Eigentümer bleibt der Pfandgeber.

Aufgrund seines Namens ist der Lombardkredit von seiner Entstehungsgeschichte her eindeutig zuzuordnen. Es war einst nmmlich im Mittelalter in der Lombardei in Oberitalien, wo Kredite gegen Pfand damals schon vergeben wurden.
Auch heute ist der Begriff Lombardkredit im Bezug auf diese Historie eindeutig. Der Lombardkredit wird gegen die Verpfändung an einer beweglichen Sache vergeben. Beim Lombardkredit handelt es sich dabei um einen kurzfristigen Kredit. Es gibt dabei im Bezug auf den Lombardkredit insgesamt fünf Formen - den Wechsellombardkredit, den Edelmetalllombardkredit, sowie den Warenlombardkredit, aber auch den Forderungslombardkredit und den Effektenlombardkredit, wobei der Effektenlombardkredit heute die am häufigsten vergebende Kreditform dieser Art ist.

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Beim Effektenlombardkredit gehen Wertpapiere des Kreditnehmers in den Besitz des Gläubigers über. Eigentümer dieser Wertpapiere bleibt jedoch nach wie vor der Kreditnehmer, sprich der Schuldner. Die Formen des Waren- und des Edelmetalllombardkredits sind heute kaum noch gebräuchlich. Wechsel- und auch Forderungslombardkredite hingegen spielen insbesondere bei der Finanzierung von Unternehmen eine wichtige Rolle.
Im Bezug auf die Sicherheiten für einen Lombardkredit ist es wichtig, dass diese über eine hohe Wertbeständigkeit verfügen. Darüber hinaus sollten die Sicherheiten auch eine hohe Liquidierbarkeit, wie auch eine einfache Bewertbarkeit aufweisen, was natürlich insbesondere auf Wertpapiere zutrifft. Diese können an der Börse nämlich von einem Tag auf den anderen umgesetzt werden.

Bis 1998 galt für den Lombardkredit ein eigener Zinssatz, der Lombardsatz. Festgelegt wurde dieser von der Deutschen Bundesbank, als zweiter Leitzinssatz neben dem Diskontsatz. Seit 1999 gilt für den Lombardkredit der Zinssatz für Spitzenrefinanzierungsfazilitäten der Europäischen Zentralbank (EZB) - als Obergrenze für kurzfristige Kreditgeschäfte.

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Version: 2.1
(05.01.2007)