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Restschuldversicherung

Bei sehr hohen Krediten - wie zum Beispiel einem Baudarlehen - ist eine Restschuldversicherung üblich und wird bereits bei Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen. Mit ihr ist der Kreditnehmer für den Fall abgesichert, dass er während der Darlehenslaufzeit durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit finanziell nicht mehr in der Lage ist, die verbleibende Restschuld zurückzuzahlen. Selbst bei Tod des Kreditnehmers tritt diese Versicherung in Kraft und schützt die Angehörigen so davor, für die Schulden haftbar gemacht zu werden. Im Versicherungsfall wird die Restschuld komplett aus der Versicherungssumme getilgt. Oft wird zusätzlich noch eine Unfallversicherung oder eine Krankenversicherung angeboten, um den Kreditnehmer und seine Familie noch weiter abzusichern.

Um einen Kredit abzusichern haben Kreditnehmer dabei jedoch auch die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Kredit-Lebensversicherung. Mit dieser sichert ein Kreditnehmer letztlich aber nicht nur sich ab, sondern bewahrt auch seine Familie für den Fall seines Todes, einer Erkrankung, oder aber Arbeitslosigkeit davor für den Kredit letztlich gerade stehen zu müssen.

Da ein Kredit oftmals lediglich nur aufgrund einer Lohn- und Gehaltsabtretung vergeben wird, wird bei Grenzfällen vom Kreditgeber häufig die Unterzeichnung einer Restschuldversicherung verlangt, damit es überhaupt zur Auszahlung des Kredites kommt.
Für den Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt, bevor die Kreditsumme zurückgezahlt ist, wird die noch ausstehende Restschuld durch die Leistung aus der Restschuldversicherung getilgt. Für den Fall, dass der Kreditnehmer während der Abzahlungsphase des Kredites erkrankt, oder arbeitslos wird, übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der monatlichen Raten.
Entwickelt wurde die Restschuldversicherung in den 1950er Jahren in den USA. Bereits in den 1960er Jahren konnte man eine Restschuldversicherung auch in Deutschland abschließen. In ihrer ursprünglichen Form wird dabei gegen die Zahlung von einem Einmalbeitrag die im Laufe der Zeit ja stets immer kleiner werdende Versicherungssumme für die gesamte Laufdauer des Kredites versichert.

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