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Empfehlungen

Rürup Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente oder Basis-Rente ist eine steuerlich geförderte private Rentenversicherung. Sie wurde im Rahmen der Reform des Alterseinkünftegesetzes 2005 als Ergänzung beziehungsweise als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. In erster Linie ist die Rürup Rente für Menschen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und deshalb auch nicht die Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst oberhalb der Bemessungsgrenze liegt. Grundsätzlich ist es aber jedem möglich, die Rürup-Rente in Anspruch zu nehmen. Wer allerdings Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, sollte aufgrund der höheren Förderung über die Möglichkeit der Riester Rente nachdenken.

Unsere Empfehlung

Wird die Rürup-Rente zur Altersvorsorge genutzt, wird diese durch Steuerfreiheit der Beiträge gefördert. Im Jahr 2007 werden deshalb bis zu 64 Prozent (maximal 12.800 Euro) aller Ausgaben für eine Rürup Rente als Sonderausgaben angerechnet. Dieses bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge aus unversteuertem Einkommen bezahlt werden. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Satz um jährlich zwei Prozent auf bis zu 100 Prozent (maximal 20.000 Euro).

Ausbezahlt wird die Rürup-Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten. Die Auszahlung erfolgt lebenslang als monatliche Rente. Eine Einmalzahlung des gesamten Betrages ist nicht möglich. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt, beliehen, übertragen oder veräußert werden. Allerdings ist sie auch nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet. Sie ist somit auf jeden Fall Hartz IV-sicher.

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Version: 2.1
(05.01.2007)