Sondertilgung
Sind bei einem Kredit neben den planmäßig vereinbarten Rückzahlungsraten weitere zusätzliche Abzahlungen möglich, spricht man von Sondertilgungen. Diese können aus Teilzahlungen bestehen, aber auch den vollständigen Kreditbetrag auf einmal abzahlen. Je nach Vertragsausgestaltung kann die Bank als Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren verlangen. Bei vielen Kreditverträgen werden derartige Extrazahlungen jedoch von Vornherein ausgeschlossen. Einige Kreditinstitute beschränken Sondertilgungen auf höchstens fünf Prozent der gesamten Schuldsumme im Jahr.
Hat man einen Kredit aufgenommen, so ist dieser in der Regel als Ratenkredit konzipiert. Das heißt, als Kreditnehmer zahlt man über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen ganz bestimmten festen Betrag Monat für Monat ab - immer zum gleichen Datum. Üblich sind hier als Zahlungstag der 01. des Monats, der 10., oder 15, oder aber der 30. des Monats. Natürlich kann man mit der kreditgebenden Bank auch über den Zahlungszeitpunkt eine separate Vereinbarung treffen.
Wenn man einen Kreditvertrag abschließt, sollte man darauf achten, dass man aus diesem resultierend auch das Recht auf eine Sondertilgung hat. Das heißt auf die Möglichkeit einen Kredit auch vorzeitig abzulösen und einem hieraus keine finanziellen Nachteile entstehen. Eine Sondertilgung wird von Kreditnehmern aber häufig auch dazu verwendet, um die Gesamtlaufzeit des Darlehens zu verkürzen, bzw. unter Umständen auch die regelmäßigen Darlehensraten zu senken.
Unser Tipp
Es ist dabei aber so, dass eine Sondertilgung in der Regel nur mit Zustimmung der kreditgebenden Bank erfolgen kann, wobei meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, sowie ein Zinsausgleich berechnet wird. Diese Beträge sind dann noch zusätzlich vom Kreditnehmer zu zahlen.
Der Grund für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Banken ist, weil durch eine Sondertilgung die Kreditlaufzeit verkürzt wird, und die Banken so um Zinseinnahmen gebracht werden.
Es ist jedoch in letzter Zeit so, dass immer mehr Banken dazu übergehen in den Kreditverträgen, bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondertilgungen fest vorzusehen. Es ist dabei meist jedoch so, dass für die Sondertilgung eine Höchstgrenze festgelegt wird und die gesetzliche Kündigungsfrist (bei Verbraucherdarlehen beträgt diese drei Monate) eingehalten wird.