Wertermittlungsgebühren
Vor der Vergabe eines Baudarlehens lässt das Kreditinstitut von einem Fachmann, oft einem vereidigten Bausachverständigen oder sachkundigen Bankangestellten, durch eine Schätzung den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Darin fließen die Größe und Lage des Objektes, die örtlichen Marktverhältnisse sowie Gebäudezustand und eventuelle Mieteinnahmen ein. Das Wertgutachten wird mit Taxkosten belegt und stellt den Beleihungswert des Hauses fest. Die Wertermittlungsgebühr liegt zwischen 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme oder wird durch einen Pauschalbetrag berechnet und bei der Kreditauszahlung von der Bank gleich einbehalten.