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Zwangsversicherung

Ist die Auszahlung eines Kredites abhängig vom Abschluss einer bestimmten Versicherung, wird diese als Zwangsversicherung bezeichnet. Häufig verlangt die Bank etwa eine Restschuldversicherung, die bei einer Erwerbsunfähigkeit oder bei Tod des Darlehensnehmers die verbleibenden Kreditverpflichtungen übernimmt. Daneben werden die Kreditnehmer oft auch zur Unterzeichnung einer Arbeitslosenversicherung verpflichtet, mit der bei Verlust der Arbeitsstelle die weitere Bedienung des Kredites abgesichert wird. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich in der Regel nach der Kreditsumme.

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